Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung der Krankenkassen.
Der Erstkontakt kann durch den Arzt, den Klienten selber, durch Angehörige oder andere Fachleute erfolgen. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen nach Tarifvertrag bedarf es einer ärztlichen Verordnung.
Voradressierte Formulare zum Herunterladen:
Bitte senden Sie mir das ausgefüllte Verordnungsformular per Fax oder per Post zu. Die Adressangaben finden Sie auf der Kontaktseite.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.